Prüfung bei LogTRAIN Mosbach
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Betriebs-/ Arbeitsmittelprüfungen
Baumaschinen

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Anbaugeräte Stapler

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Hubarbeitsbühnen

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
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Teleskopstapler

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Verzurrmittel

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Regale

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
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Hubwagen

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
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Wagenheber

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Lagersysteme

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Lastaufnahmemittel

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Flurförderzeuge/ Stapler

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Anbaugeräte Teleskopstapler

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Handgeführte Fördermittel

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Tritte/ Leitern/ Fahrgerüste

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Überfahrrampen/ Überfahrsysteme

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Türen/
Tore/
Brandschutztüren, Schließsysteme

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
DGUV V3/ elektrische Arbeits und Betriebsmittel (ortsbeweglich/ fest)

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Container/ Wechselbrücken/ Abroller/
Absetzer

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
DGUV 70/
gewerbliche Kfz/
Nfz/
Nachläufer

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
PSAgA (Absturzsicherung/ Fallschutz/ Anschlagmittel)

Insbesondere bei Arbeitsmitteln sind Prüffristen zu ermitteln bzw. festzulegen, gem TRBS 1201 muss sichergestellt werden, dass der Prüfgegenstand zwischen zwei Prüfzeiträumen sicher bedient und eingesetzt werden kann. Bekannt unter der “vergangenen” Bezeichnung “UVV Prüfung” müssen unter Anderem: Lastaufnahmemittel, Stapler, Krane, Hubwagen, Regale, Tritte, Leitern, Container und Viele mehr, nach den Vorgaben der DGUV geprüft werden. Es wird zwischen wiederkehrenden, ausserordentlichen und anlassbezogenen Prüfungen unterschieden.
Die Sachkundigen und befähigten Personen gem. BetrSichVo/ TRBS 1203 unseres Unternehmen stellen Ihre Prüffristen, Zeit und fristgerecht mit Ihrer Beauftragung sicher. Nach abgeschlossener Bewertung gem. Prüfprotokollen dokumentieren wir den Prüfzeitraum und Umfang und erfassen Ihre Arbeitsmittel in unserer Gerätedatenbank, somit übernehmen wir mit einem intelligenten Erinnerungssystem Ihre Pflichten und benachrichtigen Sie frühzeitig für Folgeprüfungen onder Nachprüfungen. Ebenfalls stellen wir mit unseren Monteuren und fachlich ausgebildeten Mechanikern die festgestellten, geringfügigen aber auch erheblichen Mängel, mit Ihrer Beauftragung ab und setzen das Arbeitsmittel wieder in Stand oder kümmern uns mit starken Partnern um Ersatzbeschaffung.
Weitere Arbeits/ Betriebsmittel auf Anfrage
Brand-/ Feuerschutz
Feuerlöscher Wartung/ Prüfung/ Befüllen/ Instandsetzen

Haben Sie Brandschutztüren in Ihrem Unternehmen verbaut oder angebracht? Dann wissen Sie bestimmt auch, dass Ihre Brandschutztüren einer jährlichen Prüf und Wartungspflicht nach ASR 1.7 unterliegen! Diese Prüfungen sind notwendig und von erträchtlicher Bedeutung, denn diese Brand und Rauchabschlusstüren retten Leben. Nur gewartet und geprüft könne Sie sich sicher sein, dass die verbauten Schutz und Sicherheitselemente der Einrichtungen funktionsfähig sind. Gehen Sie kein vorsätzliches Handeln ein, denn spätestems jetzt kennen Sie Ihre Pflichten!
Unsere Prüfer und Monteure sind von namhaften Herstellern ausgebildet und beherschen die Prüf und Wartungskriterie der zu prüfenden Einrichtungen. Nach erfolgter Prüfung, erfassen wir Ihre Türen und weisen der Einrichtung eine Kennung zu, somit sind die Türen in unseren Datenbänken gepflegt und überlaufen keine Prüffristen. Sollte bei der Prüfung, Mängel oder Schäden entdeckt werden, stellen wir nach Absprache mit dem Betreiber diesen Mangel mit Fachkunde ab und bringen Ihr Schutzsystem wieder auf den notwendigen Ursprungszustand.
Feuer/
Rauchmelder

Haben Sie Brandschutztüren in Ihrem Unternehmen verbaut oder angebracht? Dann wissen Sie bestimmt auch, dass Ihre Brandschutztüren einer jährlichen Prüf und Wartungspflicht nach ASR 1.7 unterliegen! Diese Prüfungen sind notwendig und von erträchtlicher Bedeutung, denn diese Brand und Rauchabschlusstüren retten Leben. Nur gewartet und geprüft könne Sie sich sicher sein, dass die verbauten Schutz und Sicherheitselemente der Einrichtungen funktionsfähig sind. Gehen Sie kein vorsätzliches Handeln ein, denn spätestems jetzt kennen Sie Ihre Pflichten!
Unsere Prüfer und Monteure sind von namhaften Herstellern ausgebildet und beherschen die Prüf und Wartungskriterie der zu prüfenden Einrichtungen. Nach erfolgter Prüfung, erfassen wir Ihre Türen und weisen der Einrichtung eine Kennung zu, somit sind die Türen in unseren Datenbänken gepflegt und überlaufen keine Prüffristen. Sollte bei der Prüfung, Mängel oder Schäden entdeckt werden, stellen wir nach Absprache mit dem Betreiber diesen Mangel mit Fachkunde ab und bringen Ihr Schutzsystem wieder auf den notwendigen Ursprungszustand.
Brandschutztüren
Rauchabschlusstüren

Sicherlich ist Ihnen bekannt, an welchen Positionen, in IHrem Unternehmen, Rauch/ Feuermelder angebracht sein sollen! Ist Ihnen auch bekannt das diese Melder einer Wartungs und Prüfpflicht nach DIN 14676 unterliegen? Rauch/ Feuermelder sind ein wichtiger Bestandteil des technischen Brandschutzes. Diese Systeme zeigen Gefahren auf, auch wenn Sie nicht unmittelbar im Gefahrenbereich sind und verhindern massive Folgeschäden durch Brände.
Wir stellen Ihre Prüf und Wartungspflicht, regelkonform und zuverlässig ab und kümmern uns voll umfänglich um die Einhaltung der Prüfpflichten!
Kalibrierung von Arbeitsmitteln
Drehmomentschlüssel

Nach der DIN ISO 9000 Reihe, müssen Produktions und Messmittel nach anerkannten Methoden, kalibriert, geprüft und kontrolliert werden. Um eine erlangte Zertifizierung zu halten sind die o.g. Methoden notwendig um alle Vorraussetzungen der Zertifizierung zu erfüllen. Die Genauigkeit bei vielen Messmitteln ist unverzichtbar und notwendig, um Prozesse und Verfahren nach den vorgegebenen Standards umzusetzen.
Auch diese Prüfung und Leistung bieten wir Ihnen in vollem Umfang an. Wir holen Ihre Messmittel ab oder empfangen Ihre Messmittel an festgelegter Stelle, kalibrieren und übergeben Ihnen die fertig geprüften Messmittel wieder, unsere lückenlose Dokumentation lässt keine Unklarheiten oder Prüfüberläufe zu, mit unserem Verfahren, gelingt jede Auditvorraussetzung im Bezug auf die Messmittelvorgabe. Ob Messschieber, Tiefenmesser, Einstellringe, Drehmomentschlüssel, Geindelehrdorne oder Gewindegremzlehrdorne, wir haben die richtige, vorgeschriebene Kalibrierungsmethode für Ihre Messmittel.
Messschieber

Auch diese Prüfung und Leistung bieten wir Ihnen in vollem Umfang an. Wir holen Ihre Messmittel ab oder empfangen Ihre Messmittel an festgelegter Stelle, kalibrieren und übergeben Ihnen die fertig geprüften Messmittel wieder, unsere lückenlose Dokumentation lässt keine Unklarheiten oder Prüfüberläufe zu, mit unserem Verfahren, gelingt jede Auditvorraussetzung im Bezug auf die Messmittelvorgabe. Ob Messschieber, Tiefenmesser, Einstellringe, Drehmomentschlüssel, Geindelehrdorne oder Gewindegremzlehrdorne, wir haben die richtige, vorgeschriebene Kalibrierungsmethode für Ihre Messmittel.
Messgeräte/ Technik

Auch diese Prüfung und Leistung bieten wir Ihnen in vollem Umfang an. Wir holen Ihre Messmittel ab oder empfangen Ihre Messmittel an festgelegter Stelle, kalibrieren und übergeben Ihnen die fertig geprüften Messmittel wieder, unsere lückenlose Dokumentation lässt keine Unklarheiten oder Prüfüberläufe zu, mit unserem Verfahren, gelingt jede Auditvorraussetzung im Bezug auf die Messmittelvorgabe. Ob Messschieber, Tiefenmesser, Einstellringe, Drehmomentschlüssel, Geindelehrdorne oder Gewindegremzlehrdorne, wir haben die richtige, vorgeschriebene Kalibrierungsmethode für Ihre Messmittel.